Wie lange werden Personenstanddokumente in den Standesämtern aufbewahrt?
Grundsätzlich werden Personenstanddokumente bei den Standesämtern wie folgt aufbewahrt:
Sterbeurkunden 🡪 30 Jahre
Eheurkunden 🡪 80 Jahre
Geburtsurkunden 🡪 110 Jahre
Nach Ablauf dieser Frist müssen die Personenstandsurkunden beim zuständigen Landesarchiv beantragt werden. Dies kann zu erhöhten Kosten führen bei der Beantragung.
In Berlin gibt es 12 Standesämter, jedes diese Ämter hat unterschiedliche Arbeitsweisen und dementsprechend dauert die Bearbeitung von Sterbefällen auch unterschiedlich lang. In der Regel ist eine Bearbeitungszeit von 2 bis 4 Wochen „Normal“. Es gibt auch zahlreiche Standesämter, die diese Vorgänge sofort beurkunden.
(Eine Übersicht über die Dauer der Beurkundung in den verschiedenen Standesämtern folgt. Die Übersicht wird alle 3 Monate erneuert)
Nach Ablauf dieser Frist müssen die Personenstandsurkunden beim zuständigen Landesarchiv beantragt werden. Dies kann zu erhöhten Kosten führen bei der Beantragung.
In der Regel werden die Anforderungen zeitnah bearbeitet. Nach Zahlungseingang wird die Urkunde an den Bürger versandt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 10 Werktage.